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Aus der Region

Aus dem Kultusministerium Baden-Württemberg:

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  • Staufermedaille für Pfarrer Rudolf Paul
    "Mit seinen Mundartgottesdiensten erreicht Pfarrer Paul seit mehr als vier Jahrzehnten die Herzen der Menschen, weil er ihrem Glauben auch eine sprachliche Heimat gibt", sagte Kultusminister Andreas Stoch MdL anlässlich der Überreichung der Staufermedaille an Herrn Pfarrer Rudolf Paul in Stuttgart.

    „Mit seinen Mundartgottesdiensten erreicht Pfarrer Paul seit mehr als vier Jahrzehnten die Herzen der Menschen, weil er ihrem Glauben auch eine sprachliche Heimat gibt“, sagte Kultusminister Andreas Stoch MdL anlässlich der Überreichung der Staufermedaille an Herrn Pfarrer Rudolf Paul in Stuttgart. Mit der Medaille erhält der Geehrte eine Urkunde des Ministerpräsidenten, die Dank und Anerkennung für die Verdienste um das Land Baden-Württemberg zum Ausdruck bringt. Pfarrer Paul habe sich insbesondere als Mundartpfarrer bleibende Verdienste erworben.

    Seit über vier Jahrzehnten predigt Pfarrer Paul auf Schwäbisch und ist bei Mundartveranstaltungen im ganzen Land aktiv. „Durch sein Engagement fördert er den Zusammenhalt und die regionale Identität. Mit der Bibelübersetzung ins Schwäbische ist ihm ohne Zweifel eine Kulturleistung erster Ordnung gelungen“, betonte der Minister. Mit seinem publizistischen Hauptwerk, der "Bibel für Schwoba", folge Pfarrer Paul großen Vorgängern auf dem weiten Feld der Bibelübersetzung.

    Die hauptberuflichen Stationen führten den 1933 in Kirchheim unter Teck geborenen schwäbischen Theologen nach dem Studium in Hamburg nach Ratzeburg-Mölln, Koblenz und Leer, später zurück ins Schwäbische nach Geislingen, Kuchen und Aalen. Neben der langjährigen Tätigkeit als Gemeindepfarrer war Pfarrer Paul bis zum seinem Ruhestand im Jahr 1996 außerdem als Religionslehrer, Jugendleiter und Beistandspfarrer für Kriegsdienstverweigerer tätig. „Ein Aspekt zieht sich wie ein roter Faden durch Pfarrer Pauls Biografie: der bis heute anhaltende Einsatz für soziale, kulturelle und politische Belange“, sagte Kultusminister Stoch.

    Mehr Infos über Pfarrer Paul und eine Terminübersicht für seine Mundartgottesdienste finden Sie im Netz unter: www.schwaebischa-kirch.de

     

  • Kultusminister Stoch: "Die beruflichen Schulen in Baden-Württemberg leisten hervorragende Arbeit. Wir wollen deshalb das breite Netz der beruflichen Schulen erhalten und die Ausbildungsreife durch individuelles Lernen an den Schulen stärken."


    Das Kultusministerium begrüßt die Initiative der SPD-Landtagsfraktion, die berufliche Bildung im Land zu stärken. „Die beruflichen Schulen in Baden-Württemberg leisten hervorragende Arbeit. Wir wollen deshalb das breite Netz der beruflichen Schulen erhalten und die Ausbildungsreife durch individuelles Lernen an den Schulen stärken“, erklärte Kultusminister Andreas Stoch MdL. Die duale Ausbildung sei eine wichtige Grundlage zur Deckung des Fachkräftebedarfs der heimischen Wirtschaft. Die Landesregierung wolle den Stellenwert der dualen Ausbildung durch die Stärkung der Berufsschulen weiter erhöhen, betonte der Minister.

    Der große Stellenwert der beruflichen Bildung werde beim Abbau des Unterrichtsausfalls deutlich. Die Landesregierung habe das strukturelle Defizit an den beruflichen Schulen binnen zwei Regierungsjahren auf 2,6 Prozent im Schuljahr 2012/2013 gesenkt, nachdem es unter CDU/FDP durchgehend zwischen 4,4 und 4,6 Prozent gependelt sei. Zudem sei in diesem Schuljahr eine weitere Stärkung der beruflichen Schulen durch den Ausbau der beruflichen Gymnasien, die schrittweise Einführung von Englisch an den Berufsschulen und die Einführung von Ganztagsangeboten vor allem im Bereich der Berufsvorbereitung gelungen.



    Duale Ausbildung und Studium sind gleichwertig

    Auch die Anregung von Gerhard Kleinböck MdL, der individuellen Förderung in den beruflichen Schulen einen größeren Stellenwert einzuräumen, stößt beim Kultusminister auf Unterstützung: „Im Moment prüfen wir, wie wir die beruflichen Schulen pädagogisch weiterentwickeln können. Unser Ziel ist, zukünftig trotz des weiteren Schülerzahlrückgangs insbesondere im ländlichen Raum ein Bildungsangebot zu erhalten, das berufliche Anschlüsse für alle Jugendlichen bietet.“ Der Vorschlag Kleinböcks passe auch gut zu den Überlegungen, den Übergang von der Schule in den Beruf weiterzuentwickeln.

    Zur Stärkung der beruflichen Bildung soll die Berufsorientierung auch in den allgemein bildenden Schulen neben der Studienorientierung einen gleichwertigen Platz einnehmen. Das Kultusministerium will dieses Themenfeld im Rahmen der Bildungsplanreform 2015 in allen Schularten weiterentwickeln. Da es dafür in verschiedenen Fächern Anknüpfungspunkte gibt, ist zum einen geplant, die Berufs- und Studienorientierung als durchgängiges Leitprinzip in den neuen Bildungsplänen zu verankern. Zum anderen ist für die Werkrealschulen, Realschulen, Gymnasien und Gemeinschaftsschulen ein neues Fach "Wirtschaft und Berufs- und Studienorientierung" vorgesehen. Dieses Fach soll sowohl die ökonomische Bildung der Schülerinnen und Schüler stärken als auch ihre Berufs- und Studienorientierung gezielt fördern. „Es geht uns darum, die Berufsorientierung der Schülerinnen und Schüler gezielt zu fördern, auch um die Zahl der Fachkräfte zu erhöhen“, betonte der Minister.


     

  • Kultusminister Andreas Stoch eröffnet am 8. Juni 2013 in Leinfelden-Echterdingen die Veranstaltung "Individualisiertes Lernen an allen Schularten"
    Vielfältige Praxisbeispiele machen individualisiertes Lernen erfahrbar

    Das Kultusministerium lädt gemeinsam mit dem Landeselternbeirat, der Elternstiftung und der Breuninger Stiftung am 8. Juni 2013 ab 10 Uhr zur Veranstaltung "Individualisiertes Lernen an allen Schularten" in die Filderhalle nach Leinfelden-Echterdingen ein.

    "Gemeinsames Anliegen von Schulverwaltung, Schulen und Elternschaft ist es, jedes Kind und jeden Jugendlichen – ausgehend von ihren individuell verschiedenen Lernvoraussetzungen, Talenten und Interessen – optimal zu fördern", betont Kultusminister Andreas Stoch MdL. Vielfältige Methoden und Konzepte werden an allen Schularten und insbesondere der Gemeinschaftsschule hierzu bereits praktiziert. Die Veranstaltung soll diese moderne Pädagogik für Eltern und andere an Bildung Interessierte erfahrbar machen.

    In der Filderhalle und der benachbarten Ludwig-Uhland-Schule können sich die Besucherinnen und Besucher nach ihren persönlichen Interessen und Fragestellungen an zehn Lerntreffpunkten über das individuelle Lernen informieren. Bei Präsentationen, Vorträgen oder Unterrichtssimulationen unter anderem zu den Themen Schulentwicklung, Rolle der Eltern, Leistungskontrolle sowie der schulischen Praxis wird individualisiertes Lernen erklärt und erfahrbar gemacht. Bei einer anschließenden Expertenrunde mit Kultusminister Andreas Stoch MdL, Norbert Brugger vom Städtetag Baden-Württemberg, der Lerntherapeutin und Vorsitzenden der Breuninger Stiftung, Dr. Helga Breuninger, sowie Vertretern aus Wissenschaft und Schule wird zu Fragestellungen der Besucher diskutiert. Der Besuch der Veranstaltung ist kostenfrei.


    Interessierte können sich online anmelden unter:

    https://km-bw.net/events/index.php?action=event&event_id=1030

     
    oder per E-Mail möglich unter: oeffentlichkeitsarbeit@km.kv.bwl.de


     

  • Landtag verabschiedet Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes
    Staatssekretärin v. Wartenberg: "Mit der Gesetzesänderung ist es uns gelungen, dem steigenden Fachkräftebedarf und den Anforderungen einer guten Kindertagesbetreuung Rechnung zu tragen."

    Der Landtag hat heute (8. Mai 2013) einem Gesetzentwurf zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) einstimmig zugestimmt. Die Änderungen dienen der Modernisierung und Erweiterung des im KiTaG enthaltenen Fachkräftekatalogs (§ 7), der die Qualifikationen für eine Tätigkeit in einer Tageseinrichtung festlegt. „Mit der Gesetzesänderung ist es uns gelungen, dem steigenden Fachkräftebedarf und den Anforderungen einer guten Kindertagesbetreuung Rechnung zu tragen. Wir unterstützen damit die Träger, ihren Bedarf an qualifiziertem pädagogischem Personal besser abdecken zu können“, betonte Kultusstaatssekretärin Marion v. Wartenberg anlässlich der zweiten Beratung und anschließenden Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Landtag. Das neue Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung im Gesetzesblatt für Baden-Württemberg in Kraft.

    Mehr pädagogische Vielfalt in Kitas

    Neu aufgenommen wurden in den Katalog des KiTaG Fachkräfte wie staatlich anerkannte Kindheitspädagogen und Sozialarbeiter, Kinderkrankenpfleger, Physiotherapeuten, Logopäden, Grund-, Haupt- oder Sonderschullehrkräfte sowie Hebammen und Dorfhelfer/innen. Im Wesentlichen wurden vor allem Qualifikationen mit schulischem oder hochschulischem Abschluss zusätzlich aufgenommen, die bisher vom Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) – Landesjugendamt auf Antrag einzeln geprüft und genehmigt worden sind.

    Künftig soll es für geeignete Bewerberinnen und Bewerber aus anderen pädagogischen und sozialen Berufen, die in einer Kindertageseinrichtung arbeiten wollen, leichter sein, in den Erzieherberuf zu wechseln. „Das bietet den Trägern die Möglichkeit, Teams aus Pädagogen mit unterschiedlichen Erfahrungen und Kompetenzen zu bilden, was nicht nur im Hinblick auf die Inklusion zur qualitativen Entwicklung der Einrichtung beitragen kann“, sagte die Staatssekretärin. Die Gesetzesänderung ermögliche es den Trägern, multiprofessionelle Teams zusammenzustellen, die die Arbeit in den Einrichtungen bereichern und die Weiterentwicklung der Einrichtungen zu Familienzentren befördern können. Auch die gemeinsame Betreuung von behinderten und nicht behinderten Kindern in den Einrichtungen solle dadurch erleichtert werden.

    Keine Abstriche bei der Qualität!

    Der Verabschiedung der Gesetzesnovelle ging ein breiter Beteiligungsprozess voraus. Zahlreiche Gremien, Verbände und Institutionen – unter anderem die kommunalen Landesverbände, die Kirchen und ihre Spitzen- und Trägerverbände – haben dem Entwurf zugestimmt und sich mit Änderungsvorschlägen eingebracht. In ihrer Rede vor dem Landtag bedankte sich Staatssekretärin v. Wartenberg bei allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit. Die Diskussion zum Gesetz habe gezeigt, dass sich alle intensiv mit der Frage auseinandergesetzt hätten, ob eine veränderte Zusammensetzung des Personals Auswirkungen auf die Qualität der Bildung und Betreuung in der Einrichtung haben könnte. „Der gesamte Abstimmungsprozess ist von einer großen Übereinstimmung geprägt. Vor allem freue ich mich, dass wir uns alle einig sind, dass bei der Qualität der Betreuung keine Abstriche gemacht werden dürfen und dass Personen, die keine originäre pädagogische Ausbildung haben, eine zusätzliche Qualifizierung ablegen müssen“, betonte v. Wartenberg.

    Das neue Gesetz schreibt dementsprechend vor, dass Fachkräfte ohne pädagogische Ausbildung eine Qualifizierung in der Pädagogik der Kindheit und Entwicklungspsychologie im Umfang von mindestens 25 Tagen oder ein einjähriges Berufspraktikum, das von einer Fachschule für Sozialpädagogik betreut wird, absolvieren müssen. Das Kultusministerium hat in Abstimmung mit dem KVJS einen Themenkatalog für die Fortbildungen erstellt. Dazu gehören Themen wie Betriebserlaubnis, Förderauftrag in der Kindertagesbetreuung oder Kinderschutz, Bindungstheorien und Eingewöhnungskonzepte, Beobachtung und Dokumentation, Bildungs- und Entwicklungsfelder im Orientierungsplan, Arbeit mit Eltern und Inklusion. Die Fachkräfte können die Fortbildungen bei den anerkannten Trägern der Jugendhilfe durchlaufen und in bestehende Angebote aufgenommen werden.

    Wissenschaftliche Evaluierung soll Qualität überprüfen

    Bei den Beratungen der Gesetzesänderung waren sich alle Landtagsfraktionen darin einig, dass es sinnvoll sei, nach zwei bis vier Jahren eine wissenschaftliche Evaluation durchzuführen, um beurteilen zu können, inwieweit die angestrebte Qualitätssicherung gelungen sei. „Der Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, dass Kindertageseinrichtungen auch qualitativ von den Änderungen profitieren. Deswegen werden wir wissenschaftlich überprüfen lassen, ob sich durch die veränderte Personalzusammensetzung die Qualität in den Kindertagesbetreuungseinrichtungen verbessert“, erklärte die Staatssekretärin. Sollten sich deutliche Veränderungen zeigen, müsse nachgesteuert werden.


    Hinweise
    Die einzelnen Schritte und Abstimmungen der Novellierung des KiTaG kann anhand Drucksache 15/3209 nachvollzogen werden.


     



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