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RCDS
Familienversicherung
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Der RCDS weist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass diese Verlängerungs-Regelung weiterhin Bestand hat und Studenten auf die Verlängerung ihres Verbleibs in der Familien-KKV für die zuvor geleisteten 9 bzw. 10 Monate Wehr-/Zivildienst bestehen können.
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Jeder Student muss gegenüber seiner Hochschule eine Krankenversicherung nachweisen. Studenten nach § 5 Abs. 1 Nr.9 SGB V unter die Krankenversicherungspflicht in gesetzlichen Krankenkassen.
Das heißt, jeder Student muss sich zu Beginn seines Studiums selbst gesetzlich versichern. Die studentische Krankenversicherung wird bei den meisten Versicherern angeboten und kostet ca. 47 € monatlich. Der Pflegeversicherungsbeitrag beläuft sich auf 9,09 € ohne Kinder und 7,92 € mit Kindern.
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Des Weiteren besteht die Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung. Die Entscheidung für eine der beiden Alternativen ist zu Beginn des Studiums unwiderruflich zu treffen, wobei eine individuelle Abwägung erforderlich ist.
Die für Studenten günstigste Variante der Krankenversicherung hat der Gesetzgeber mit der Familienversicherung (§ 10 SGB V) getroffen.
Demnach können Studenten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (und ggf. 10 Monate länger) bei ihren Eltern mitversichert sein, wofür dann kein Extra-Beitrag zu zahlen ist.
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Weitere Informationen zum Thema Versicherung findet ihr auch in unserer Sozial-Info-Broschüre.
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